Was war eine Muntehe?
Im frühen Mittelalter gab es verschiedene Formen der Ehe. Eine davon war die sogenannte Muntehe. Sie regelte vor allem die rechtliche Stellung der Frau innerhalb der Ehe und war lange Zeit die häufigste Eheform.
Neben der Muntehe gab es auch andere Eheformen, zum Beispiel die Kebsehe zwischen einer freien und einer unfreien Person oder die Friedelehe, die in der Forschung als eine mögliche Liebesheirat beschrieben wird. Ob es diese Friedelehe tatsächlich so gab, ist allerdings umstritten.
Die Muntehe im frühen Mittelalter
Die Muntehe war keine Liebesheirat, sondern ein Vertrag zwischen zwei Familien. Die Ehe wurde von den Familien ausgehandelt, nicht von Braut und Bräutigam selbst. Die Braut spielte dabei eine eher passive Rolle.
Ein wichtiger Bestandteil der Muntehe war die Mitgift, die die Frau in die Ehe einbrachte. Das Wort „Mitgift“ hat nichts mit Vergiften zu tun, sondern bedeutet schlicht „Gabe“.
Muntgewalt und Vormundschaft
Mit der Heirat wechselte die Frau aus der Muntgewalt ihres Vaters in die ihres Ehemannes. Das Wort „Munt“ bedeutet Vormundschaft oder Schutz. Die Frau stand also rechtlich immer unter der Aufsicht eines Mannes.
An diese Vorstellung erinnert bis heute der Brauch, dass bei einer kirchlichen Trauung der Vater die Braut zum Altar führt und sie dem Bräutigam übergibt. Seit dem 4. Jahrhundert wurde die Muntehe zudem durch den Segen eines Priesters bestätigt.
Hatte die Frau überhaupt Rechte?
Rechte der Frau in der Muntehe
Die Rechte der Frau waren in der Muntehe stark eingeschränkt. Der Ehemann hatte das alleinige Scheidungsrecht, verwaltete das Vermögen der Frau und entschied über die Kinder. Die Frau selbst hatte kaum rechtliche Möglichkeiten, eigenständig zu handeln.
Der Mann war jedoch verpflichtet, seine Ehefrau zu schützen und zu versorgen. Dieses Schutzversprechen war ein zentraler Bestandteil der Muntgewalt.
Wandel der Eheformen
Im Laufe der Zeit verlor die Muntehe an Bedeutung. Vor allem im Hochmittelalter wurde die kirchliche Trauung wichtiger, bei der das Einverständnis von Braut und Bräutigam stärker betont wurde. Die Ehe blieb zwar weiterhin oft eine Zweckgemeinschaft, doch die rechtliche Stellung der Frau änderte sich langsam.
Merksatz
Die Muntehe war eine typische Eheform des frühen Mittelalters, bei der die Frau unter der Vormundschaft ihres Ehemannes stand und kaum eigene Rechte hatte.

