Was waren Gottesurteile?

    Was war ein Gottesurteil im Mittelalter?

    Gott greift in den Lauf der Geschichte und in das Leben der Menschen ein, so jedenfalls glaubten es die meisten Menschen im Mittelalter. So kann Gott auch Recht sprechen, war der Schluss, den man aus einer solchen Erkenntnis gewonnen hat. Gottesurteile gab es nicht nur bei den Christen, sondern viele Religionen - auch schon die frühen Hochkulturen - setzten auf ein Urteil des Gottes oder auch der Götter bei strittigen Rechtsfragen. Auch die Orakel der Antike waren ja nichts anderes als Gottesurteile. So glaubten die Menschen, dass Gott demjenigen beistehen würde, der im Recht war. 

    Gottesurteil Mittelalter: Wasserprobe, Feuerprobe und Zweikämpfe

    Wer eines Mordes verdächtig war, wurde zur Leiche geführt. Fingen die Wunden der Leiche wieder an zu bluten, war der Verdächtige schuldig. Beliebt war auch die so genannte Feuerprobe. Hierbei mussten die Verdächtigen ein heißes Eisen anfassen oder glühende Kohlen berühren oer auch durch ein Feuer laufen. Passierte ihnen dabei nichts, so waren sie nicht schuldig.

    Auch Zweikämpfe waren beliebt, um einen Schuldigen zu entlarven, der Unterlegene musste Schuld auf sich geladen haben. Wer bei diesem beliebten Gottesurteil im Mittelalter gewann, den schützte Gott. Häufig fand auch die so genannte "Wasserprobe" Anwendung. So hatte der Angeklagte die Aufgabe, einen Gegenstand aus heißem Wasser herausholen. Oder er wurde in kaltes Wasser geworfen. Sollte er auf dem Wasser schwimmen, war er schuldig. Ging er unter, war er unschuldig, allerdings musste ihn dann jemand herausziehen. Falls nicht, hatte auch der “Unschuldige” Pech. 

    Ein weiteres Gottesurteil im Mittelalter war die die Hostienprobe

    Hierbei musste der Angeklagte oder Verdächtige ein Stück Brot oder eine Hostie essen. Falls er erstickte, war das ein Zeichen dafür, dass er schuldig war. 

    Warum gab es Kritik am Gottesurteil?

    Allerdings hat die Kirche Anfang des 13. Jahrhunderts ihren Kirchenmännern verboten, solchen Prozessen beizuwohnen und auch zuvor waren diese Gottesurteile in Teilen der Kirche durchaus umstritten. So kritisierte auch die Kirche schon diese Urteile, weil man sie als nicht zuverlässig betrachtete. Im Jahr 1215 wurden die Gottesurteile unter Papst Innozenz III. verboten. Dies bedeutete allerdings nicht, dass sie nicht mehr angewendet wurden.