Gewaltenteilung - was ist das überhaupt?
Wir leben heute in einer Demokratie, in der es selbstverständlich ist, dass die Gewalten des Staates getrennt sind. Doch was bedeutet dies überhaupt "Gewaltenteilung"?
Die Teilung der Gewalten
Damit ist erst einmal die Gesetzgebung gemeint, die die Gesetze "erlässt" und die man "Legislative" nennt. Dann gibt es die Gewalt, die diese Gesetze ausführt und die "Exekutive" heißt. Und die dritte Gewalt, die bezeichnet man als "Judikative". Diese straft, falls die Gesetze nicht eingehalten werden. Das klingt komplizierter als es ist. Die Ideen der Aufklärung waren schon ziemlich modern und manche Vorstellungen sind so auch heute noch gültig. So ist es auch mit den drei Gewalten im Staat.
Wer bei Rot über die Ampel fährt, wird bestraft
Damit du das besser verstehst, nehmen wir am besten mal ein Beispiel: Die Legislative - bei uns in der Bundesrepublik geschieht dies durch Bundestag und Bundesrat bzw. die Länderregierungen - hat ein Gesetz erlassen, nach dem man nicht bei Rot über die Ampel fahren darf. Die Polizei überwacht das, dies wäre dann die Exekutive. Und falls sie einen Verkehrssünder entdeckt, muss dieser sich auf eine Bestrafung gefasst machen. Über die Höhe der Strafe entscheidet dann der Richter, der dem Raser eine Geldstrafe aufbrummt, also die Judikative. Im schlimmsten Fall gibt das Punkte in Flensburg und der Führerschein ist weg. So einfach ist das Prinzip der Gewaltenteilung. Das Wichtige: die Gewalten bleiben getrennt. Wird das Prinzip der Gewaltenteilung unterlaufen und besteht die Gefahr, dass sich alle drei Gewalten in einer Hand befinden, dann droht eine Autokratie oder auch Diktatur. Aus diesem Grund bleibt die Teilung der Gewalten für eine Demokratie auch so wichtig.
Wer kam auf die Idee der Gewaltenteilung?
Doch wer kam auf die Idee, einen Staat so aufzuteilen? Die Idee ist tatsächlich schon älter, denn die Väter der Demokratie saßen ja im alten Griechenland. Doch nachdem die griechische Demokratie verschwunden war, herrschten meist Fürsten, Könige und Kaiser über das Volk und die scherten sich recht wenig um Gewaltenteilung. Im Zeitalter des Absolutismus war nur der Herrscher derjenige, der letztlich das Sagen hatte. Als Vorbild für die meisten Herrscher Europas diente der Sonnenkönig Ludwig XIV in Frankreich.
John Locke und die rechtmäßige Regierung
Doch es gab Menschen, die schon im 17. Jahrhundert anders dachten. Dazu zählte zum Beispiel ein Engländer namens John Locke (1632-1704). Dieser meinte, dass ein Staat die Aufgabe hätte, seine Bürger zu schützen. Dazu sollten Gesetze erlassen werden, die im Interesse aller Bürger stehen müssten. Für John Locke war eine Regierung nur dann rechtmäßig, wenn das Volk sie auch wollte und ihr zugestimmt hatte. Die Regierung hatte die Aufgabe, die Rechte des Menschen auf Leben, auf Freiheit und Eigentum zu schützen. Falls eine Regierung ihre Aufgabe nicht richtig erfüllte, dann durfte nach der Meinung John Lockes das Volk sich dieser schlechten Regierung auch widersetzen.
Montesquieu oder "Kontrolle ist besser"
Ähnlich dachte ein Franzose mit dem Namen Charles Secondat de Montesquieu (1689–1755), kurz meist Montesquieu genannt. Er meinte, dass es neben der Regierung und dem Parlament, das die Gesetze erließ, noch eine weitere wichtige Macht im Staate geben sollte. Nach seiner Vorstellung waren das die Richter und die Gerichte, die das Parlament und die Regierung kontrollieren sollten, ob sie sich an die Gesetze hielten.
Heute scheint das für uns selbstverständlich, damals war das eine Ungeheuerlichkeit. Es war nicht selbstverständlich, dass Menschen unabhängig von Rasse, Religion oder Stand Entscheidungen trafen und ihr Leben in die Hand nahmen. Die Ideen dieser zwei Staatstheoretiker - so nennt man Leute, die sich über das Zusammenleben der Menschen in einem Staat Gedanken machen - waren sehr wichtig für die Entwicklung der modernen Staaten.
Amerika und die Unabhängigkeitserklärung
Schon recht bald sollten die theoretischen Erkenntnisse auch in die Praxis umgesetzt werden, allerdings nicht in Europa, sondern ganz weit weg in Amerika, in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 1776.