Am 9. Juli 1789 war die verfassunggebende Nationalversammlung (Konstituante) zusammengetreten. Wie der Name schon sagt, ist es eine Versammlung mit dem Ziel, dem Staat eine Verfassung zu geben. Nun war es so weit und am 3. September 1791 wurde das Ergebnis ihrer Arbeit verkündet: die erste Verfassung. Mit ihr wurde Frankreich zu einer konstitutionellen Monarchie: ein Königreich, das sich auf eine Verfassung stützt, die die Macht des Königs einschränkt.
Wahlen
Nach der Verfassung durften nur sogenannte "Aktivbürger" wählen. Das waren Männer über 25 Jahre mit einem bestimmten Mindestaufkommen an Steuern. Man wollte dadurch verhindern, dass sich ärmere Menschen kaufen ließen, also bestechlich und nicht unabhängig waren. Dass dies ein Verstoß gegen die Menschenrechte war, sah man nicht. Wer keine Steuern zahlte, unter 25 Jahre alt oder eine Frau war, durfte nicht wählen.
Die neue Rolle des Königs
745 Abgeordnete wurden über Wahlmänner in die Nationalversammlung gewählt. Welche Rolle aber bekam der König in dieser Verfassung? Darüber stritt man lange. Schließlich wurde dem König ein "aufschiebendes Vetorecht" eingeräumt. Das bedeutet, dass er ein Gesetz zunächst blockieren konnte. Der König stand außerdem der Regierung vor und ernannte die Minister. Zusammen mit der Nationalversammlung kontrollierte er das Militär. In der Rechtsprechung (Judikative) hatte er jedoch kein Mitspracherecht mehr.
Die gesetzgebende Nationalversammlung
Mit der neuen Verfassung löste die "gesetzgebende Nationalversammlung" die "verfassunggebende Nationalversammlung" ab. Sie wurde zum Parlament Frankreichs, zur gewählten Volksvertretung.
Mit der Ausrufung der Republik nur ein Jahr später wurde die gesetzgebende Nationalversammlung aufgelöst. An ihre Stelle trat dann der Nationalkonvent (21. September 1792).