Worin unterschieden sich die Verfassungen von 1791, 1793 und 1795?

    Vor der Französischen Revolution war Frankreich eine absolutistische Monarchie. Der König regierte ohne Volksvertretung und ohne eine Verfassung. Eine Verfassung regelt den Aufbau eines Staates, sie bildet die Grundlage des Staates.

    Eine Verfassung muss her

    Als sich der dritte Stand im Juni 1789 zur Nationalversammlung erhob, schwor man sich, nicht eher auseinanderzugehen, bis eine Verfassung ausgearbeitet sei. Das war der Ballhausschwur. Diese "verfassunggebende Nationalversammlung" tagte dann bis zum September 1791. Die neue Verfassung war fertig, der König wurde gezwungen, einen Eid auf sie zu leisten, sie also anzuerkennen.

    Die Verfassung von 1791: Frankreich wird konstitutionelle Monarchie

    Mit dieser Verfassung von 1791 wurde Frankreich zu einer konstitutionellen Monarchie. "Konstitution" ist ein anderes Wort für Verfassung. Frankreich hatte also weiterhin einen König, aber nun auch eine Verfassung. Das Schaubild links zeigt, wie das Land nun aufgebaut war, wie es funktionierte.

    Ganz unten steht das Volk. Wahlberechtigt sind nicht alle Personen, sondern nur Männer, die mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens 3 Livres Steuern zahlten (Livre war die französische Währung). Diese sind die "Aktivbürger". Sie dürfen wählen.

    Gut zu erkennen ist, dass es nun eine Gewaltenteilung gibt, also eine Aufteilung der Macht im Staat. Links in Gelb ist die "ausführende Gewalt" zu sehen (Exekutive): der König, seine Minister und die Beamten der Verwaltung.

    In der Mitte in Orange ist die "gesetzgebende Gewalt" (Legislative) zu sehen: die Nationalversammlung. Sie erlässt neue Gesetze. Der König hat allerdings ein Einspruchrecht: er kann sein "Veto" einlegen. Das Volk wählt die Abgeordneten der Nationalversammlung nicht direkt, sondern zunächst Wahlmänner, die wiederum die Abgeordneten wählen. Gewählt werden dürfen nur Männer mit Grundbesitz und einem Steueraufkommen von mindestens 54 Livres. Mittellose Bauern haben also keine Chance, Abgeordneter zu werden.

    Die rechtsprechende Gewalt (Judikative) siehst du rechts in Grau. Zu ihr gehören verschiedene Gerichte, deren oberstes das Hochgericht ist. Das Berufungsgericht konnte man herbeiziehen, wenn man mit einem Urteil nicht einverstanden war. Ganz unten stehen die vielen Gerichtshöfe in den einzelnen Städten. Deren Richter wurden alle zwei Jahre von den Aktivbürgern gewählt.

    Die Verfassung von 1793: Frankreich ist Republik

    Die Verfassung von 1791 hatte jedoch nur ein Jahr lang Bestand, denn dann wurde die Monarchie abgeschafft. Der König wurde hingerichtet. Es dauerte noch ein weiteres Jahr, ehe der Nationalkonvent im Juni 1793 eine neue Verfassung entworfen hatte.

    Es ist die Verfassung einer Republik. Zwar wurde sie noch im August per Volksabstimmung angenommen, doch schon im Herbst 1793 begann die Schreckensherrschaft, in der alle Regeln der Verfassung außer Kraft gesetzt wurden. Der Nationalkonvent ließ die neue Verfassung nicht in Kraft treten.

    Mit dieser Verfassung hätten alle Männer über 21 Jahren das Wahlrecht erhalten - erstmals unabhängig von einem Einkommen. Die Rolle des Königs als Regierungsoberhaupt sollte ein "Vollzugsrat" von 24 Männern übernehmen, der von der Nationalversammlung gewählt und kontrolliert werden sollte.

    Die Direktoriumsverfassung von 1795

    Doch es kam anders. Die Schreckensherrschaft der Jakobiner dauerte noch bis Juli 1794, dann übernahmen die Thermidorianer und im Oktober 1795 übernahm schließlich das Direktorium die Macht. Schon im August war die neue Verfassung vom Nationalkonvent verabschiedet worden: die Direktoriumsverfassung.

    Das Direktorium wurde zur ausführenden Gewalt (Exekutive), stellte also die Regierung. Es besaß weit reichende Vollmachten. Das Parlament bestand erstmals aus zwei Kammern: dem Rat der Fünfhundert und dem Rat der Alten (Ältestenrat mit allen Abgeordneten über 40 Jahre).

    Der Rat der Fünfhundert legte dem Ältestenrat eine Liste vor, aus der dieser die fünf Direktoren wählte. Die Direktoren durften dem Parlament nicht angehören. Gesetze wurden von beiden Kammern zusammen verabschiedet: der Rat der Fünfhundert entwarf Gesetze, der Ältestenrat konnte diese annehmen oder ablehnen.

    Das Wahlrecht war wie in der Verfassung von 1791 an das Steueraufkommen gekoppelt und fand über Wahlmänner statt. Gewählt werden konnten wieder nur Männer mit einem erheblichen Besitz.

    Mit Napoleons Staatsstreich am 9. November 1799 endete die Zeit des Direktoriums, das Konsulat begann.