Am 5. Mai 1789 berief König Ludwig XVI. die Generalstände ein. Er wollte Steuererhöhungen durchsetzen, weil Frankreich kein Geld mehr hatte.
Wer sind die Generalstände?
In Frankreich bezeichnete man eine Versammlung der drei Stände (Adel, Geistliche und alle übrigen, vor allem Bauern und Bürger) als Generalstände. Zuletzt waren sie im Jahre 1614 einberufen worden! Denn eine solche Versammlung widersprach ja dem Absolutismus, nach dem der König allein alle Macht ausübte. Nun aber blieb Ludwig nichts anderes übrig, denn er musste eine Lösung finden, Frankreich aus den Staatsschulden zu führen.
Wie wurde abgestimmt?
Jeder Stand schickte gewählte Vertreter (Abgeordnete) in die Versammlung. Der erste und zweite Stand entsandte jeweils 300 Personen, dem dritten Stand gestand Ludwig nun die doppelte Zahl zu, also 600 Personen. Das allein aber entsprach schon nicht dem Verhältnis in der Bevölkerung: Auf 25 Millionen Menschen aus dem dritten Stand kamen etwa 500.000 Adlige und Geistliche (98 Prozent zu 2 Prozent).
Hinzu kam nun, dass noch nicht einmal nach Köpfen abgestimmt wurde. Dann hätte der dritte Stand immerhin genauso viele Stimmen gehabt wie der erste und zweite Stand zusammen. Stattdessen wurde nach Ständen abgestimmt: Der dritte Stand hatte also eine einzige Stimme und wurde so immer von den zwei Stimmen von Adel und Klerus überstimmt.
Was geschah dann?
Der dritte Stand forderte die Abstimmung nach Köpfen und somit echten Mehrheiten. Auch im ersten und zweiten Stand gab es fortschrittliche Vertreter, die diese Forderung unterstützten. Ludwig lehnte das aber ab. Daraufhin erklärten sich die Vertreter des dritten Standes nach Wochen ergebnislosen Verhandelns zur Nationalversammlung. Mit knapper Mehrheit schlossen sich der Adel und der Klerus an. Dies war der erste Schritt zur Französischen Revolution.