Als Nationalgüter bezeichnet man die Besitztümer, die während der Französischen Revolution verstaatlicht wurden und somit der "Nation" gehörten. Sie waren damit Nationaleigentum.
Verstaatlicht, verkauft und abgerissen
Das war vor allem Eigentum der Kirche, wie Kirchen, Klöster und Land. Ein Antrag des Bischofs von Autun, Talleyrand, der in den Dritten Stand gewechselt war, setzte die Übernahme dieses Eigentums am 2. November 1789 durch. Der Staat verkaufte dann viele dieser ehemaligen kirchlichen Gebäude. Vor allem die Nebengebäude wurden häufig abgerissen und aus ihren Steinen wurden neue Gebäude, Straßen oder Brücken gebaut, während die Kirchen selber stehen blieben.
Rückzahlung von Schulden
Hinzu kam auch Eigentum des Königs und Adliger, das man ebenfalls einzog. Etwa 10 Prozent des Grundbesitzes wechselte insgesamt zum Staat. Der Staat versuchte mit dem Einzug des Eigentums aber auch, seine Schulden zu begleichen, die er ja von der Herrschaftszeit Ludwigs XVI. übernommen hatte.
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