Endlich Frieden!
1648 wurde nach langen Verhandlungen in Münster (mit Frankreich) und Osnabrück (mit Schweden) endlich Frieden geschlossen.
Religiöse Bestimmungen
Die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555 wurden wieder eingesetzt. Es galt also erneut die Regel "cuius regio, eius religio" (wessen Gebiet, dessen Religion), d. h. die Konfession des Herrschers bestimmte auch die Konfession seiner Untertanen. Maßgebend war dabei der Stand von 1624. Eingeschlossen in diese Regel wurden nun aber auch die evangelisch-reformierten Kirchen (statt wie vorher nur die evangelisch-lutherischen Protestanten).
Territoriale Bestimmungen (Gebietsänderungen)
Die Schweiz und die Niederlande schieden endgültig aus dem Reich aus und wurden selbstständige Staaten. An Frankreich fielen die Städte Metz, Toul und Verdun sowie die habsburgischen Gebiete im Elsass und die Brückenköpfe (Wehranlagen) rechts des Rheins Breisach und Philippsburg.
Schweden erhielt Vorpommern, das Erzbistum Bremen (ohne die Stadt) und das Bistum Verden, also einige Gebiete in Norddeutschland. Die großen Flussmündungen und somit der Zugang zur See stand damit unter fremder Herrschaft. Der Seehandel und der Erwerb von Kolonien war damit für Deutschland sehr erschwert.
Innenpolitische Bestimmungen
Die deutschen Fürsten erhielten die Souveränität in ihren Gebieten. Damit waren Kaiser und Reich zu weitgehender Ohnmacht verurteilt. Der Kaiser benötigte für alle wichtigen Entscheidungen die Zustimmung der Reichsstände. Es gab ungefähr 2000 souveräne Gebiete in Deutschland.
Das Reich war nun endgültig zu einem "Flickenteppich" geworden. Während in anderen Ländern wie Frankreich die Zentralgewalt immer weiter gestärkt wurde, verlief die Entwicklung im deutschen Reich genau anders herum.
Einzelne Territorien wie Preußen und Österreich werden sich im 17./18. Jahrhundert zu Großmächten entwickeln und die deutsche und europäische Geschichte entscheidend mit prägen.