Nachdem die Nationalversammlung in Frankfurt gescheitert war, unternahm Preußen noch einmal einen Versuch, die deutsche Einheit herzustellen. Geplant war ein Fürstenbund, der unter preußischer Führung stehen sollte.
Unionsparlament in Erfurt
So tagte im Jahr 1850 in Erfurt das Unionsparlament, das eine Verfassung für die geplante Union entwarf. Doch den Österreichern passte dies überhaupt nicht und sie wandten sich gegen die Pläne Preußens. Hierbei fanden sie Unterstützung durch Russland. Letztlich gab Friedrich Wilhelm IV. im November 1850 nach und unterschrieb den Vertrag von Olmütz.
Vertrag von Olmütz
Im Vertrag von Olmütz verzichtete Friedrich Wilhelm IV. auf die geplante Unionsgründung und war mit der Wiederherstellung des Deutschen Bundes einverstanden. Der österreichische Kanzler Felix Fürst zu Schwarzenberg und der Ministerpräsident Otto Freiherr von Manteuffel (1805-1882) unterschrieben am 29. November 1850 in Olmütz - einer Stadt in Mähren - einen Vertrag, den man auch als "Olmützer Punktation" bezeichnete. Hierin erklärte der preußische König Friedrich Wilhelm IV. seinen Verzicht auf die Gründung eines kleindeutschen Verfassungsstaates. Gleichzeitig musste Preußen anerkennen, dass Österreich, das ja im Deutschen Bund den Vorsitz führte, an Macht gewonnen hatte.
Otto von Bismarck
Hier trat ein junger Parlamentarier auf, der Otto von Bismarck hieß, und hielt eine Rede, die als "Olmütz-Rede" bekannt wurde. Er forderte die gleichberechtigte Stellung Preußens und Österreichs. Von diesem Mann sollte bald noch mehr zu hören sein.
In der Folgezeit kämpften die beiden Großmächte Preußen und Österreich weiterhin um die Vorherrschaft. Dies bezeichnete man auch als "deutschen Dualismus".