Das Nationalparlament hatte Ende Dezember 1848 den Entwurf der Grundrechte fertig gestellt. Es war klar, dass das neue Reich eine konstitutionelle Monarchie werden sollte. Was bedeutete dies nun genau?
Konstitutionelle Monarchie
Das bedeutete, dass es zwar weiterhin einen Kaiser gab, dieser war aber an eine Verfassung gebunden. Der Monarch konnte nicht mehr so herrschen, wie es ihm passte, sondern war bei seinen Entscheidungen auch an das Volk gebunden. Das ist zwar von einer Demokratie, wie du sie heute kennst, noch recht weit entfernt, aber mehr war zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchsetzbar.
König Friedrich Wilhelm IV. lehnte ab
So schickte die Nationalversammlung Abgesandte nach Berlin, um dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone anzutragen. Das war ja eine tolle Sache, wirst du vielleicht meinen. Doch Friedrich Wilhelm sah das gar nicht so. Zwar hatte er selbst kurz zuvor in Preußen eine Verfassung erlaubt, aber das Parlament war in Preußen so zusammengesetzt, dass nur der Adel und das Geldbürgertum Mitspracherecht besaßen. Und die würden kaum revoltieren, so jedenfalls dachte der König. So könne ein bisschen Mitsprache ja nicht schaden. Das einfache Volk, die Mehrheit der Bevölkerung, blieb weiterhin ohne Einfluss.
So war zwar Preußen dadurch ein konstitutioneller, parlamentarischer Staat, aber immer noch gebunden an die alten Mächte.
Kaiser von "Volkes Gnaden" - nie!
Dieser preußische König lehnte das Angebot der Kaiserwürde mit Entsetzen ab. Er meinte, dass ein preußischer König niemals eine Krone von Kaufleuten und Akademikern annehmen könnte, die dann auch noch von sich behaupteten, sie würden das Volk vertreten. Der preußische König sah sich als ein König "von Gottes Gnaden", so wie es eben die absolutistischen Herrscher gesehen haben. Er konnte sich nicht vorstellen, ein Herrscher "von Volkes Gnaden" zu werden. So kam auch der Ausspruch des Königs zustande, die Krone sei "vom Ludergeruch der Revolution" "beschmutzt".
Im Parlament führte diese Ablehnung zu einer Spaltung.