An der Spitze der römischen Republik standen zwei Konsuln. Somit besaß der Konsul das höchste Amt. Man wurde aber nicht einfach so Konsul, sondern musste sich beweisen - zum Beispiel als Feldherr. Oder man durchlief verschiedene Ämter und arbeitete sich "nach oben".
Für die Konsuln wie auch für andere Ämter gab es Regeln:
- Jedes Jahr wurde neu gewählt.
- Man durfte sich nicht sofort wiederwählen lassen (es mussten mehrere Jahre vergehen).
- Es gab zwei Personen im gleichen Amt, damit sie sich gegenseitig kontrollieren konnten.
- Die Konsuln traten ihr Amt immer zum 1. Januar an, also zum Jahresanfang. Sie gaben dem jeweiligen Jahr ihren Namen. Man sagte also z. B.: Das geschah im Jahr des Konsulats des Marcus Furius Camillus.
Die ersten Konsuln der römischen Republik waren Lucius Tarquinius Collatinus und Lucius Iunius Brutus. Sie hatten dafür gesorgt, dass der letzte etruskische König Tarquinius Superbus vertrieben wurde. In den ersten Jahren der Republik musste ein Konsul aus einer Patrizierfamilie stammen. Später konnte auch ein Plebejer Konsul werden. Alle, die ein solch hohes Staatsamt innehatten, gehörten dann zur Nobilität, einer besonderen Adelsschicht.
Die Konsuln standen dem Senat vor. In dem Vorsitz wechselten sie sich monatlich ab. Die Konsuln besaßen auch den militärischen Oberbefehl. Sie weihten aber auch Tempel ein oder vollzogen Opferungen.
Man erkannte einen Konsul auch äußerlich. Zusammen mit anderen höheren Amtsträgern durften sie eine besondere Toga tragen, die mit einem Purpurstreifen versehen war (toga paetexta). Bewacht und begleitet wurden sie von zwölf Liktoren. Außerdem durften sie auf einem kurulischen Stuhl sitzen. Das war ein besonderer Stuhl für die höheren Ämter. Er war klappbar und besaß keine Lehne.
Mit dem Ende der Republik und dem Beginn der Kaiserzeit verlor das Amt an Bedeutung.