Zeitstrahl

    Investiturstreit

    von 1076 bis 1122

    Was war der Investiturstreit?

    Investitur nennt man die Einsetzung eines Bischofs in sein Amt. Zur Investitur gehörte die Einkleidung des neuen Bischofs mit Ring und Stab, den Zeichen seiner Würde.

    Das Recht zur Investitur nahmen sich die deutschen Kaiser seit vielen Jahren heraus. Bischöfe und Äbte waren die zuverlässigsten Lehnsmänner der Könige. Papst Gregor VII. wehrte sich nun aber dagegen, dass Heinrich IV. das Recht zur Investitur wahrnahm. Er belegte die eingesetzten Kirchenfürsten mit dem Bann, d. h. sie wurden aus der Kirche ausgeschlossen. Als Heinrich sich auf dem Reichstag in Worms (1076) auf die Seite der gebannten Bischöfe schlug, wurde er selber mit dem Bann belegt. So begann der Kampf zwischen Heinrich IV. und dem Papst Gregor VII.: der Investiturstreit.

    Die Fürsten verlangten von Heinrich, sich innerhalb eines Jahres von dem Bann zu lösen, sonst würde ein neuer König gewählt werden. Heinrich musste nachgeben. Da der Papst gerade auf dem Weg nach Deutschland war und nun Angst vor Heinrichs Heer bekam, zog er sich auf die Burg Canossa (Norditalien) zurück. Im Januar 1077 zog Heinrich im Büßergewand vor die Burg - alleine, ohne ein Heer. Dieses Ereignis wurde bekannt als Gang nach Canossa. Damit unterwarf sich Heinrich dem Papst, der den Bann löste.

    Heinrichs Position blieb dennoch schwierig. Seine Gegner ließen Gegenkaiser einsetzen. Gregor bannte den König schließlich erneut. Heinrich setzte daraufhin einen ihm treuen Gegenpapst ein. Überall wurde um die Macht gekämpft. Nachdem Gregor 1085 verstorben war, ruhte der Streit um die Investitur. Heinrich selber wurde von seinem Sohn (Heinrich V.) zur Abdankung gezwungen.

    Erst mit dem Wormser Konkordat (1122) endete der Investiturstreit. Heinrich V. und Papst Calixt II. einigten sich darauf, dass der Kaiser in weltlichen Dingen die Oberhoheit über die Bischöfe behielt, diese in allen kirchlichen Fragen aber dem Papst unterstellt waren. Man unterschied also nun nach dem geistlichen und weltlichen Amt, das die Bischöfe zugleich bekleideten. Ein geistliches Amt ist der Kirche zugehörig, ein weltliches Amt ist nicht-kirchlich.

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