1815
Der Deutsche Bund
Am 8. Juni 1815 unterschrieben 35 deutsche Fürstentümer und vier freie deutsche Städte die so genannte Bundesakte. Damit war der Deutsche Bund gegründet. Es handelte sich beim Deutschen Bund um einen Staatenbund einzelner Staaten, die für einen besseren und vor allem gemeinsamen Schutz sorgen wollten.
Es gab keine gemeinsamen Gesetze und keine gemeinsame Wirtschaft. Auf der Bundesversammlung, die in Frankfurt stattfand, wollten sich die einzelnen Mitglieder treffen. Den Vorsitz bei der Bundesversammlung nahm Österreich ein.
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