Zeitstrahl

    Die konstitutionelle Monarchie scheitert

    1849

    Im März 1849 konnten sich die unterschiedlichen Fraktionen der Nationalversammlung endlich einigen. Das Ergebnis war die deutsche Reichsverfassung. 

    Eine konstitutionelle Monarchie war die Wahl

    Diese Einigung war ein Kompromiss und baute auf den Grundrechten auf, die man schon Ende 1848 verabschiedet hatte. Das Ergebnis war eine konstitutionelle Monarchie. Das bedeutete, es sollte weiterhin einen Monarchen geben, der allerdings an eine Verfassung, also an das Volk, gebunden war. Doch die Grundrechte sollten die Willkür des Absolutismus und die Unterdrückung der Freiheit beenden. Sie sollten auch dem wichtigen Leitsatz "Reichsrecht bricht Landrecht" zum Durchbruch verhelfen. Dies bedeutete, dass die Rechte des Reiches über den Rechten der einzelnen Länderregierungen standen. Die Parlamentarier wählten mit 290 Stimmen den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser

    Die "kleindeutsche Lösung"

    Gleichzeitig entschied man sich für die so genannte "kleindeutsche Lösung", also ein Deutschland ohne Österreich. Die Alternative wäre eine "großdeutsche Lösung" gewesen, Deutschland mit Österreich. Hierfür gab es keine Mehrheit.

    Der preußische König lehnte die Kaiserkrone ab

    So wurde in der Folge dem preußischen König die Kaiserkrone angetragen. Friedrich Wilhelm IV. erklärte sich am 3. April 1849 auch bereit, die Würde des Kaisers anzunehmen. Seine Bedingung war allerdings, dass alle deutschen Regierungen dies bestätigen sollten. Doch nur 28 Regierungen erkannten am 14. April die Verfassung tatsächlich an. Österreich, die meisten deutschen Königreiche und einige kleinere Staaten lehnten sie jedoch ab. So verweigerte im Anschluss auch Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserwürde.

    Damit war der Versuch, eine erste gesamtdeutsche Verfassung und ein konstitutionelles Kaiserreich zu errichten, gescheitert.

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